Unternehmen sind haftbar, wenn sie ihren Plichten nicht ausreichend nachkommen und betriebsfremde Personen nicht ausreichend schützen. VISIT unterstützt bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und übernimmt hierbei verschieden Aufgaben.
Täglich empfängt ein Unternehmen verschiedene Besucher auf dem Firmengelände: Kunden oder Geschäftspartner sind zu Gast, Lieferanten liefern ihre Waren an, Bewerber kommen zum Vorstellungsgespräch. Hier gilt es, den Überblick zu bewahren, um sowohl betriebliches Eigentum als auch Mitarbeiter vor unbefugten Personen zu schützen. Gleichzeitig ist es wichtig, eine Gefährdung von Besuchern auf dem Gelände auszuschließen. Gemäß DGUV Vorschrift ist es demnach notwendig, jede betriebsfremde Person hinsichtlich geltender Sicherheitsbestimmungen zu unterweisen. Die DGUV-Vorschriften enthalten Vorschriften und Maßnahmen zur Unfallverhütung für unterschiedliche Interessengruppen.
Besonders betriebsfremde Personen wie Fremdfirmen, Mitarbeiter anderer Standorte oder Gäste müssen gründlich auf Gefahren hinsichtlich ihrer Gesundheit und Sicherheit hingewiesen werden. Die verschiedenen Personengruppen sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da sie sich auf unbekanntem Terrain bewegen.
DSGVO? Automatisch berücksichtigt in VISIT.
Mit VISIT halten Sie zum Beispiel die Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung DSGVO ein. VISIT übernimmt in diesem Fall die datenschutzkonforme Löschung und Verwaltung von personenbezogenen Daten mit konfigurierbaren Zeiträumen, entsprechend ihrer vordefinierten Besuchsarten. Inhaltliche und zeitliche Grenzen für die rechtliche Datenspeicherung und -verarbeitung werden so ebenfalls spielend leicht beachtet und eingehalten. Grundsätzlich sind rechtliche Grundlagen des Managements betriebsfremder Personen in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Für Personengruppen sind diverse Fristen, Zyklen und Anlässe festgelegt, die ein Unternehmen beachten muss. Unter anderem ist im Arbeitsschutzgesetzt die Vorschrift für eine Unterweisung von Fremdfirmen und Gästen zum Gesundheitsschutz und zum Schutz ihrer Sicherheit zu finden. Das Jugendarbeitsschutzgesetzt weist hier allerdings verschärfte Fristen auf.